- Leistungsangebot › Pflegeversicherung SGB XI
Pflegeversicherung SGB XI
- Die Leistungen der Pflegeversicherung sind in die Pflegestufen 1-3 gegliedert, sowie in die besonderen Härtefallleistungen. Die Pflegestufen umfassen verschiedene Dienstleistungen die im Leistungskatalog der Pflegekassen beschrieben sind. Dazu zählen unter anderem die Grundpflege, Urlaubspflege, Verhinderungspflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Pflegeeinsätze nach §37/3 SGB XI und Pflegeberatungsbesuche nach §45 SGB XI.
Die seit dem 01.07.2008 gültige gesetzliche Regelung ermöglicht es, das die Pflegebedürftigen bereits nach 5 Wochen nach Antragstellung von der Pflegekasse den Bescheid über die Pflegestufe erhalten.
Pflegestufe 1 für erheblich Pflegebedürftige:
seit 01.07.2008 bis zu 420 EUR monatlich
Pflegestufe 2 für Schwerpflegebedürftige:
seit 01.07.2008 bis zu 980 EUR monatlich
Pflegestufe 3 für Schwerstpflegebedürftige:
seit 01.07.2008 bis zu 1.470 EUR monatlich und
in besonderen Härtefällen: bis zu 1.918 EUR monatlich